Können die Mieter:innen vor Ende des Mietvertrags ausziehen?

Bei befristeten Mietverträgen ist eine vorzeitige Kündigung gesetzlich nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn zum Beispiel den Mieter:innen der Zugang zur Wohnung verweigert oder nicht rechtzeitig gewährt wird oder wenn in der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt.


Sie haben die Möglichkeit, sich individuell mit Ihrem:Ihrer Mieter:in auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu einigen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, einen Aufhebungsvertrag zu erstellen und nahtlos eine:n Folgemieter:in für Ihre Wohnung zu finden. 

 

Die bei vorzeitigem Auszug somit zu viel gezahlte Service-Pauschale erstatten wir Ihnen zurück, wenn eine Bestätigung für die Auflösung des Mietverhältnisses vorliegt. 


Sie vermieten die Wohnung gewerblich? 

Dann haben Ihre Mieter:innen als Privatpersonen ein 14-tägiges Recht, den Vertrag zu widerrufen. Vor allem wenn die Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags nicht besichtigt wurde und der Mietvertrag online abgeschlossen wurde. 


Bitte beachten Sie: Dies stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.