Wohnungsgeberbestätigung

Laut Bundesmeldegesetz sind Wohnungsgeber:innen dazu verpflichtet, an der >behördlichen Anmeldung Ihrer Mieter:innen mitzuwirken und ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen (§19 BMG). Diese Bestätigung benötigen Mieter:innen bei der Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Bürgerbüro. 


Laden Sie hier unser Formular für die Wohnungsgeberbestätigung als pdf herunter. Die Bescheinigung kann auch formlos erstellt werden. Sie muss dabei folgende Informationen enthalten: 

  • Name und Anschrift der vermietenden Person und wenn diese nicht Eigentümer:in ist, auch den Eigentümer:in Namen 

  • Einzugsdatum

  • Anschrift der Mietwohnung

  • Namen aller in die Wohnung einziehenden Personen

  • Vermieter:in Unterschrift


Wenn es sich um eine Wohnung in einer Beherbergungsstätte handelt (z.B. im Apartmenthotel), gibt es einige Ausnahmen in Bezug auf die Wohnungsgeberbestätigung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Die Wohnungsgeberbestätigung beim möblierten Wohnen auf Zeit. 


Bitte beachten Sie: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.