Einmalige Service-Pauschale für Mieter

Die einmalige Service-Pauschale für Mieter ist eine einmalige Zahlung, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung getätigt wird. Sie umfasst die Dienstleistungen von Wunderflats und ermöglicht einen reibungslosen Mietprozess von Anfang bis Ende.


Hier erhältst Du Antworten auf folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die einmalige Service-Pauschale für Mieter?
  2. Wann müssen Mieter die einmalige Service-Pauschale bezahlen?
  3. Wie kann ich die einmalige Service-Pauschale bezahlen?
  4. Ich habe die Service-Pauschale bereits bezahlt. Muss ich sie auch bei meinen nächsten Buchungen zahlen?
  5. Können Mieter die einmalige Service-Pauschale erstattet bekommen?


1. Wie hoch ist die einmalige Service-Pauschale für Mieter?

Die Höhe der Pauschale hängt vom Standort der Immobilie ab. In Deutschland, Österreich, Belgien, Italien, Spanien und Portugal beträgt die Servicegebühr 299 €, in Frankreich 399 € und in der Schweiz 299 CHF.


Die Nutzung der Plattform Helfende Wände für Geflüchtete ist kostenlos, dort fällt keine Wunderflats Service-Pauschale an.


2. Wann müssen Mieter die einmalige Service-Pauschale bezahlen?

Wenn ein Vermieter Deine Buchungsanfrage annimmt und Du die Buchung bestätigen möchtest, ist die Zahlung der Wunderflats Service-Pauschale für Mieter erforderlich. 


3. Wie kann ich die einmalige Service-Pauschale bezahlen?

Als Mieter kannst Du die Service-Pauschle per Kreditkarte, Google Pay, Apple Pay oder PayPal bezahlen.


Tipp: Die Option von Google/Apple Pay wird nur angezeigt, wenn diese Zahlungsmethode bereits auf Deinem Endgerät eingerichtet ist.


4. Ich habe die Service-Pauschale bereits bezahlt. Muss ich sie auch bei meinen nächsten Buchungen zahlen?

Bei einer Verlängerung Deines aktuellen Mietvertrags fällt keine neue Service-Pauschale an. Solltest du eine neue Wohnung anfragen, wird die Service-Pauschale erneut fällig.


5. Können Mieter die einmalige Service-Pauschale erstattet bekommen?

Du suchst nach Informationen rund um das Thema Erstattungen? Hier geht's weiter: Rückerstattungen und Stornierungen