Wunderflats Service-Pauschale für Vermieter

Bei Wunderflats können Sie Ihre möblierte Wohnung einfach, sicher und problemlos vermieten. Sie können kostenlos Inserate erstellen und erhalten von unserem Expertenteam umfassende Unterstützung und Beratung. Erst wenn Sie Ihr Apartment vermieten, wird eine Wunderflats Service-Pauschale für Vermieter fällig. Diese Pauschale beinhaltet verschiedene Dienstleistungen für Vermieter, wie z.B. und professionelle Beratung, die Vertragsvorlage und Mieterprüfung. Mehr dazu erfahren Sie hier.


Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen:

  1. Wie hoch ist die Wunderflats Service-Pauschale für Vermieter?
  2. Wann müssen Vermieter die Wunderflats Service-Pauschale bezahlen?
  3. Wann gibt es eine ermäßigte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer?
  4. Wie kann ich die Wunderflats Service-Pauschale für Vermieter bezahlen?
  5. Was passiert, wenn sich die Buchungsdauer ändert oder wenn mein Mieter vorzeitig auszieht?
  6. Kann ich die Service-Pauschale auch in Raten bezahlen?


1. Wie hoch ist die Wunderflats Service-Pauschale für Vermieter?

Die Höhe der Pauschale hängt vom Standort der Immobilie ab und wird prozentual vom gesamten Pauschalmietpreis erhoben:

  • In Deutschland und Österreich beträgt sie 10 % plus 19 % Mehrwertsteuer, effektiv 11,9 % für private und gewerbliche Vermieter. 

  • In Frankreich beträgt sie 5 % plus 20 % Mehrwertsteuer, effektiv 6 % für private Vermieter, und 10 % plus 20 % Mehrwertsteuer, effektiv 12 % für gewerbliche Vermieter. 


Die Nutzung der Plattform Helfende Wände für Geflüchtete ist kostenlos, dort fällt keine Wunderflats Service-Pauschale an.


2. Wann müssen Vermieter die Wunderflats Service-Pauschale bezahlen?

Als Vermieter erhalten Sie direkt nach der Buchungsbestätigung die Rechnung für die Wunderflats Service-Pauschale über die gesamte Mietdauer. Gleiches gilt für die Verlängerung eines Mietvertrages mit einem über Wunderflats vermittelten Mieter. Die Pauschale ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Unsere Rechnungsstellung ist nicht an das Datum des Mietbeginns gebunden.


3. Wann gibt es eine ermäßigte Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer?

Für Deutschland und Österreich gilt: Wenn der Mietzeitraum weniger als sechs Monate beträgt, erheben wir unsere Service-Pauschale auf den Gesamtmietpreis abzüglich einer möglicherweise anfallenden Umsatzsteuer von 7%. Es handelt sich hierbei um eine Kulanz, ein rechtlicher Anspruch besteht nicht.


4. Wie kann ich die Wunderflats Service-Pauschale für Vermieter bezahlen?

Als Vermieter können Sie zwischen verschiedenen Optionen wählen: 

  • Über Ihr Dashboard via Kredit- oder Debitkarte, via Apple Pay oder Google Pay

  • Per Banküberweisung (Details können der Rechnung entnommen werden) 

Ihre aktuellen Rechnungen finden Sie alle am selben Ort - loggen Sie sich einfach ein und gehen Sie in den Bereich “Zahlungen”. 


Tipp: Die Option von Google/Apple Pay wird nur angezeigt, wenn diese Zahlungsmethode bereits auf Ihrem Endgerät eingerichtet ist.


5. Was passiert, wenn sich die Buchungsdauer ändert oder wenn mein Mieter vorzeitig auszieht?

Wenn sich Ihre Buchung ändert, stornieren wir die alte Rechnung und schicken Ihnen eine neue. Wenn Sie als Vermieter einer vorzeitigen Abreise des Mieters zugestimmt haben, wird Ihnen nur die gemietete Zeit in Rechnung gestellt. Jede zusätzliche Zahlung wird zurückerstattet oder auf die nächste Rechnung angerechnet.


6. Kann ich die Service-Pauschale auch in Raten bezahlen?

Für Mietverträge ab einer Dauer von 9 Monaten können Sie eine Ratenzahlung der Wunderflats Service-Pauschale bei uns anfragen. Die Ratenzahlung ist nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat möglich.