Sollte ich meinen Mieter:innen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?
Laut Bundesmeldegesetz sind Wohnungsgeber:innen dazu verpflichtet, an der behördlichen Anmeldung Ihrer Mieter:innen mitzuwirken und ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen (§19 BMG). Diese Bestätigung benötigen Mieter:innen bei der Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Bürgerbüro.
Laden Sie hier unser Formular für die Wohnungsgeberbestätigung als pdf herunter. Die Bescheinigung kann auch formlos erstellt werden. Sie muss dabei folgende Informationen enthalten:
Name und Anschrift der vermietenden Person und wenn diese nicht Eigentümer:in ist, auch den Eigentümer:in Namen
Einzugsdatum
Anschrift der Mietwohnung
Namen aller in die Wohnung einziehenden Personen
Vermieter:in Unterschrift
Wenn es sich um eine Wohnung in einer Beherbergungsstätte handelt (z.B. im Apartmenthotel), gibt es einige Ausnahmen in Bezug auf die Wohnungsgeberbestätigung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Die Wohnungsgeberbestätigung beim möblierten Wohnen auf Zeit.
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