Was mache ich, wenn der Mieter die angemietete Wohnung nicht mehr beziehen möchte?

Sowohl Sie als auch der Mieter können den Buchungsvorgang jederzeit abbrechen, bevor die Buchung bestätigt wurde. 


Sobald jedoch eine verbindliche Buchung abgeschlossen wurde, ist eine vorzeitige Kündigung gesetzlich nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn zum Beispiel dem Mieter der Zugang zur Wohnung verweigert oder nicht rechtzeitig gewährt wird oder wenn in der Wohnung eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt.Sie haben die Möglichkeit, sich individuell mit Ihrem Mieter auf eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu einigen. Die bei vorzeitigem Auszug somit zu viel gezahlte Service-Pauschale erstatten wir Ihnen zurück, wenn eine Bestätigung für die Auflösung des Mietverhältnisses vorliegt. 


Bitte beachten Sie: Dies stellt keine Rechtsberatung dar – die Inhalte dieser Seite wurden ausschließlich zu Ihrer Information erstellt. Da wir als Plattform agieren, können und dürfen wir zwar unsere Einschätzungen teilen, Ihnen aber keine rechtlich bindende Empfehlung für Ihr individuelles weiteres Vorgehen geben.